Ulrich Alt IT-Sachverständiger
Unabhängige Gutachten für fundierte Entscheidungen
von der Industrie- und Handelskammer Fulda öffentlich
bestellter und vereidigter Sachverständiger für Systeme und
Anwendungen der Informationsverarbeitung sowie
Überprüfung von Geldspielgeräten
Meine Leistungen
Sachverständigengutachten im IT-Bereich
- Beratung
- Schadensbewertung
- IT-Forensik
Expertise für elektronisches Glückspiel
- Überprüfung nach §7 SpielV
- Untersuchungen und Bewertungen von Glückspielgeräten, Geldspielgeräten und Wett-Terminals
- Spielstättenzertifizierung
Versicherungsgutachten
- Schadensursache und -plausibilität
- Beurteilung eines möglichen Mitverschuldens
- Kostenbewertung
Bestätigungen und Projektbegleitung
- Bestätigung von Softwarefunktionen
- IT-Sicherheitsbewertungen
- Konformitätsbescheinigungen, Verwendungsnachweise
Über mich
Qualifikation, die vor Gericht trägt
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger biete ich Ihnen unabhängige und neutrale Gutachten auf höchstem fachlichem Niveau
-
Ulrich Alt M.A.
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für IT Systeme und Anwendungen in der Inforamtionssicherheit
-
Berufspraxis
Über 35 Jahre Berufserfahrung und über 20 Jahre Erfahrungen als Gutachter in Zivil- und Strafverfahren an Land- und Amtsgerichten
-
Gutachten
Mehr als 500 Gutachten für Gerichte, Strafverfolgungsbehörden, Versicherer und Unternehmen erstellt
Kontaktdaten
Telefon
+49 (0661) 480 485 -44
E-Mail
info@sv-alt.de
Stammsitz
Rinnwiesenweg 4
36100 Petersberg
Niederlassung
Moselstr. 52
63452 Hanau
In der Eller 1
36119 Neuhof-Dorfborn
Nachricht senden
Häufige Fragen
Ein EDV-Sachverständiger untersucht technische Sachverhalte im IT-Bereich und bewertet sie fachlich neutral – etwa zur Herkunft von Daten, Ursachen von Systemausfällen oder dem Ablauf eines Cyberangriffs – und hält die Ergebnisse in einem nachvollziehbaren Gutachten fest.
Das Gericht bestellt den Sachverständigen förmlich und legt die Beweisfragen fest. Nach Akteneinsicht und ggf. Vor-Ort-Untersuchung wird ein schriftliches Gutachten erstellt, das bei Bedarf mündlich vor Gericht erläutert wird.
In gerichtlichen Verfahren richten sich die Kosten nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) und werden zunächst über die Gerichtskasse abgerechnet. Bei privaten Aufträgen wird das Honorar vorab individuell vereinbart.

