[vc_row container=“1″ el_class=“sidebar-page-container“][vc_column width=“5/6″][bunch_consumer_law cat=“consumer-accordian“ sort=“date“ order=“ASC“ images=“332″ feature_str=“Zivilprozesse
Strafprozesse“ title=“Beschreibung“ btn_link=“#“ btn_text=“Free Consultation“ text=“Durch fundiertes Wissen, ständige Fortbildung und eine langjährige EDV-Berufspraxis verstehe ich es, auch komplizierte Materie strukturiert, schnell und verständlich zu erarbeiten. Die Erstellung des Gutachtens erfolgt, wenn alle Untersuchungsmaterialien zur Verfügung stehen, üblicherweise innerhalb von 4-8 Wochen.
Ich erstelle IT-Sachverständigengutachten seit 2003 und wurde 2006 von der IHK Fulda für das Sachgebiet „Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung“ öffentlich bestellt und vereidigt. Meine Arbeit erstreckt sich zu etwa 80% auf Zivilrechts- und zu etwa 20% auf Strafrechtsprozesse. Auftraggeber sind vorwiegend Landgerichte, Staatsanwaltschaften und Finanzbehörden aus Hessen, Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen.“ detail=“Auswertung beschlagnahmter EDV-Asservate bezüglich gesuchter Merkmale
Bestimmung der erfolgten Datenmanipulation an Windows PC- oder Serversystemen
Auswertung von Hard- und Software bei Lizenz- und Urheberrechtsverletzungen
Überwindung von Sperren gegen die Einsichtnahme gesicherter Daten an Servern, Datenträgern und in Dateien
Vor-Ort-Unterstützung der Kriminalbeamten während einer Durchsuchung
Zuordnung von beschlagnahmten Daten im Bezug auf eine Straftat
Erstellung von 1:1-Kopien beweiserheblicher Daten und Systeme auf bereitgestellte Systeme, Festplatten, CD-, DVD-, Bluray- und Banddatenträger“ text_limit=“36″ num=“4″ law_features=“Gutachtenaufträge werden prinzipiell zeitnah bearbeitet und sukzessive fertig gestellt.
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt für den Fall, dass alle Untersuchungsmaterialien zur Verfügung stehen, ca. sechs bis acht Wochen.
Telefonisch können Behörden jederzeit die voraussichtliche Dauer bis zur Fertigstellung des Gutachtens erfahren.“ law_org=“Die Abrechnung von Sachverständigengutachten erfolgt gemäß JVEG Vergütungsklasse 8 (Datenverarbeitung) auf Basis folgender Stundensätze:
Stundensatz: € 100,00
Hilfskraft: € 20,00
km-Pauschale: € 0,30 pro km“][vc_column_text 0=““]
Weitere Hinweise
An- und Abfahrt zu Orts- und Verhandlungsterminen werden nach Zeitarbeitsstunden abgerechnet.
Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Haftpflicht
Trotz größter Sorgfalt können Eingriffe in die Hard- und Software komplexer DV-Systeme zur Beantwortung von Beweisfragen auch zu Schäden führen. Der Sachverständige verfügt pro Gutachtenfall über folgende Versicherungen:
Betriebshaftpflichtversicherung bis zu € 1.500.000,
Vermögensschadenshaftpflichtversicherung bis zu € 250.000.
[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/6″][/vc_column][/vc_row]
