[vc_row container=“1″ el_class=“sidebar-page-container“][vc_column width=“5/6″][bunch_consumer_law cat=“consumer-accordian“ sort=“date“ order=“ASC“ images=“184″ feature_str=“Industrie
Versicherungen
Unternehmen“ title=“Beschreibung“ text=“Im Zusammenhang mit IT-Schäden oder Datenverlusten werden schnell hohe Schadenswerte erreicht. Vielen Unternehmen verfügen auch heute nicht über ausreichende Datenschutz- und Datensicherungsmaßnahmen, obwohl sie unter anderem durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), die neue EU Datenschutzverordnung (DSGVO), die Grundsätze ordnungsgemäßer Datenverarbeitung (GoDV) oder die Abgabenordnung (AO) zu einem geordneten Umgang mit der IT verpflichtet sind.

Durch fundiertes Wissen, ständige Fortbildung und eine langjährige EDV-Berufspraxis verstehe ich es, auch komplizierte Materie strukturiert, schnell und verständlich zu erarbeiten. Die Erstellung des Gutachtens erfolgt, wenn alle Untersuchungsmaterialien zur Verfügung stehen, üblicherweise innerhalb von 4-8 Wochen. Hierbei umfassen meine Tätigkeiten insbesondere
“ detail=“Die Feststellung von Funktionalität und Mängeln sowie die Beurteilung von Schäden dem Grund und der Höhe nach (insbesondere Datenverlusten) einschließlich der Ursachenbestimmung und Beurteilung von Hard- und Software nach dem Stand der Technik und den allgemein anerkannten Regeln der Technik von Windows-PC-Systemen und üblicher sowie spezieller Peripherie (Drucker, Scanner, Festplatten, …), Registrierkassensystemen, lokalen Netzwerken (inkl. Aktiver Netzwerkkomponenten), Firewall-Systemen, SQL-Datenbanken, Virtualisierungen
Feststellung von Fehlfunktionen durch Viren, Trojaner und Malware,
Übernahme, Konsolidierung oder Konvertierung/Migration von Daten
Schadensbestimmungen und Schadensbewertungen sowie die Bestimmung von Fehlerursachen an Systemen
Bestimmung von Wiederbeschaffungswert, Zeitwert, Verkehrswert, Restwert oder Neuwert von Systemen sowie System- oder Softwarekomponenten (http://www.sv-edv.de/BewLeit.shtml)“ text_limit=“36″ num=“4″ law_features=“Gutachtenaufträge werden prinzipiell zeitnah bearbeitet und sukzessive fertig gestellt.

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt für den Fall, dass alle Untersuchungsmaterialien zur Verfügung stehen, ca. sechs bis acht Wochen.

Telefonisch können Behörden jederzeit die voraussichtliche Dauer bis zur Fertigstellung des Gutachtens erfahren.“ law_org=“Stundensatzes von € 125,00

Reisezeit: € 85,00 pro Stunde

km-Pauschale: € 0,75 pro km

Schreibarbeiten: € 6,00 je Seite inkl. Farbdrucke

Auslagen werden netto nach Aufwand berechnet.“][vc_column_text 0=““]

Weitere Hinweise

Honorar

Wird der Sachverständige in einem späteren Gerichtsprozess nach einem Privatgutachten als Zeuge geladen und auch nur als solcher entschädigt, so trägt der Auftraggeber des Privatgutachtens die Differenz zum vereinbarten Stundensatz.

Entsprechende Vereinbarungen werden Gegenstand eines Vertragswerks zwischen Sachverständigem und Auftraggeber. Eine Vorschusszahlung ist üblich.

Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Haftpflicht

Trotz größter Sorgfalt können Eingriffe in die Hard- und Software komplexer DV-Systeme zur Beantwortung von Beweisfragen auch zu Schäden führen.

Der Sachverständige verfügt pro Gutachtenfall über folgende Versicherungen:

Betriebshaftpflichtversicherung
bis zu € 1.500.000,00

Vermögensschadenshaftpflichtversicherung
bis zu € 250.000,00.

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/6″][/vc_column][/vc_row]