Im Zusammenhang mit IT-Schäden oder Datenverlusten werden schnell hohe Schadenswerte erreicht. Vielen Unternehmen verfügen auch heute nicht über ausreichende Datenschutz- und Datensicherungsmaßnahmen, obwohl sie unter anderem durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), die neue EU Datenschutzverordnung (DSGVO), die Grundsätze ordnungsgemäßer Datenverarbeitung (GoDV) oder die Abgabenordnung (AO) zu einem geordneten Umgang mit der IT verpflichtet sind.
Durch fundiertes Wissen, ständige Fortbildung und eine langjährige EDV-Berufspraxis verstehe ich es, auch komplizierte Materie strukturiert, schnell und verständlich zu erarbeiten. Die Erstellung des Gutachtens erfolgt, wenn alle Untersuchungsmaterialien zur Verfügung stehen, üblicherweise innerhalb von 4-8 Wochen. Hierbei umfassen meine Tätigkeiten insbesondere