[vc_row container=“1″ el_class=“sidebar-page-container“][vc_column width=“3/4″ el_class=“sidebar“][bunch_consumer_law cat=“consumer-accordian“ sort=“date“ order=“ASC“ images=“182″ feature_str=“§33c Gewerbeordnung (GewO)
§7 Spielverordnung (SpielV)“ title=“Beschreibung“ btn_link=“#“ btn_text=“Free Consultation“ text=“§ 7 der Spielverordnung (SpielV) vom 1.1.2006 sieht spätestens alle 24 Monate eine Überprüfung von Geldspielgeräten vor und nennt an erster Stelle öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige als Prüfer.

Aufgabe der Geräteüberprüfung ist es, die Konformität eines Nachbaugerätes mit der von der PTB zugelassenen Bauart sicher zu stellen. Eine darüber hinaus gehende technische Prüfung ist nicht Bestandteil dieser Prüfung.

Um die Übereinstimmung des Spielgerätes mit dem Baumuster zu überprüfen, wird ein Vergleich der vorgefundenen Software der Kontrolleinrichtung und Spielsteuerung sowie relevanter Hardware mit den im Zulassungsschein veröffentlichten Komponenten durchgeführt. Hierbei werden relevante Nachträge berücksichtigt. Zur Nachprüfung müssen das Zulassungszeichen angebracht sein und der Zulassungsbeleg vorgewiesen werden.

Geprüft werden u.a. Geldspielgeräte (Spielautomaten) der Hersteller: Bally Wulff, Spiel Tech 13, Spiel Tech 17, Spiel Tech 21, Spiel Tech 66, Monarch, NSM-Löwen, Bergmann, CONDOR, Austrian Gaming Industries, adp Gauselmann, WEBAK Elektronik, VENATOR Münzautomaten, Walberer Automaten, TAB-Austria, IMPERA, Playmont Flip-Inn, INTERMATIC, Sarnow Technologies, Golden Games Peter Schorno, psmtech und weitere.“ detail=“Überprüfung der Spielverordnungsrelevante Funktionen
Auslesen der relevanten Gerätesoftware“ text_limit=“36″ num=“4″ law_org=“Pro Gerät: 99,00€
Sonderkonditionen ab 25 Geräten pro Jahr“ law_features=“Lorem“][vc_column_text 0=““]

Weitere Hinweise

Spielgeräte Zulassungsdatenbank
http://www.ptb.de/cms/ptb/fachabteilungen/abt8/fb-85/ag-853/zulassungsdatenbank-853.html

Kosten

Pro Gerät: 99,00€ (Sonderkonditionen ab 25 Geräten pro Jahr)

Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Haftpflicht

Trotz größter Sorgfalt können Eingriffe in die Hard- und Software komplexer DV-Systeme zur Beantwortung von Beweisfragen auch zu Schäden führen.

Der Sachverständige verfügt pro Gutachtenfall über folgende Versicherungen:

Betriebshaftpflichtversicherung
bis zu € 1.500.000,00

Vermögensschadenshaftpflichtversicherung
bis zu € 250.000,00.

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