§ 7 der Spielverordnung (SpielV) vom 1.1.2006 sieht spätestens alle 24 Monate eine Überprüfung von Geldspielgeräten vor und nennt an erster Stelle öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige als Prüfer.
Aufgabe der Geräteüberprüfung ist es, die Konformität eines Nachbaugerätes mit der von der PTB zugelassenen Bauart sicher zu stellen. Eine darüber hinaus gehende technische Prüfung ist nicht Bestandteil dieser Prüfung.
Um die Übereinstimmung des Spielgerätes mit dem Baumuster zu überprüfen, wird ein Vergleich der vorgefundenen Software der Kontrolleinrichtung und Spielsteuerung sowie relevanter Hardware mit den im Zulassungsschein veröffentlichten Komponenten durchgeführt. Hierbei werden relevante Nachträge berücksichtigt. Zur Nachprüfung müssen das Zulassungszeichen angebracht sein und der Zulassungsbeleg vorgewiesen werden.
Geprüft werden u.a. Geldspielgeräte (Spielautomaten) der Hersteller: Bally Wulff, Spiel Tech 13, Spiel Tech 17, Spiel Tech 21, Spiel Tech 66, Monarch, NSM-Löwen, Bergmann, CONDOR, Austrian Gaming Industries, adp Gauselmann, WEBAK Elektronik, VENATOR Münzautomaten, Walberer Automaten, TAB-Austria, IMPERA, Playmont Flip-Inn, INTERMATIC, Sarnow Technologies, Golden Games Peter Schorno, psmtech und weitere.