Überprüfung von Geldspielgeräten
Nach §7 SpielV hat der Aufsteller ein Geldspielgerät spätestens 24 Monate nach dem im Zulassungszeichen angegebenen Beginn der Aufstellung auf seine Übereinstimmung mit der zugelassenen Bauart überprüfen zu lassen. Aufgabe der Geräteüberprüfung ist es, die Konformität eines Nachbaugerätes mit der von der PTB zugelassenen Bauart sicher zu stellen.